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Grundsätzliches:
Es werden keine Anzeigen mit Preisangaben freigeschaltet und es werden nur Anzeigen aus dem Erotik Gewerbe angenommen. Hobbyanbieter die für ab und zu oder gegen Taschengeld suchen werden nicht angenommen.
§1.Der Kunde bestätigt mit seiner Anmeldung dass er Volljährig ist.
§2. Der Kunde bestätigt das die vom Ihm geschaltet Anzeige nicht für dritte geschaltet wird. Ausnahme für die Anzeigenschaltung für dritte ist eine Vollmacht.
§3. Der Kunde bestätigt dass er die Rechte an Bildmaterial für die Anzeige hat.
§4. Der Kunde bestätigt das die von Ihm gemachten Angaben in der Anmeldung sowie in den Anzeigen der Wahrheit entsprechen.
§5. Der Kunde bestätigt das er Anzeigen im Sinne des Jugendschutzes gestaltet. Keine eindeutig sexuellen Handlungen und keine sichtbaren Genitalien.
§6. Der Kunde bestätigt das Verlinkungen zu anderen Webseiten nur möglich sind wenn diese ein gültiges Impressum haben, dem deutschen Recht entsprechen und ein geeigneten Jugendschutz vorweisen.
§7. Der Kunde wird hiermit drauf aufmerksam gemacht dass sich der Betreiber der Seite das Recht vorbehält Anzeigen zu ändern und auch zu löschen. Der Kunde hat keinen Rechtsanspruch auf Freischaltung seiner Anzeige.
§8. Der Kunde wird hiermit drauf aufmerksam gemacht das der Betreiber der Seite bemüht ist Ausfälle schnellst möglich zu beheben. Der Kunde hat keinen Rechtsanspruch auf Schadensersatz bei Ausfällen der Seite.
Freischalten von Anzeigen
Das Freischalten von Anzeigen kann bis zu 7 Werktage dauern.
Das Freischalten von Vip Anzeigen erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung!
Nutzung und Entgelder
Der Kunde kann auf Niedersachsen-Modelle so vielen kostenlose Standard Anzeigen schalten wie er möchte.
Das Schalten von Vip Anzeigen ist kostenpflichtig. Vip Anzeigen werden erst nach vollständiger Bezahlung geschaltet.
Rechnungen enthalen nach § 19. Abs.1 S.4 UstG keine Umsatzsteuern(Kleinunternehmerregelung)!!!
Schlussabstimmung
Es gilt die Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Salzgitter/Deutschland.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
Stand 01.03.2009
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